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2025-01-09 17:03:00
Die Zeugin steht auf, um besser darstellen zu können, was sie am Tatort erlebt hat. Kraftvoll schwingt die 56 Jahre alte Frau ihren rechten Arm auf und ab. So habe der Täter auf die Person eingeschlagen, die am Boden lag. Immer wieder, „wuchtig, extrem brutal“. So schildert die Zeugin am Donnerstag im Gerichtssaal in Darmstadt den Angriff im März des vergangenen Jahres in Neu-Isenburg, dessen Zeugin sie durch Zufall geworden ist. Sie habe den Täter laut und aggressiv angeschrien, damit er von der Person ablasse, die in Embryonalstellung, also zusammengerollt in Schutzhaltung, auf dem Bürgersteig lag, berichtet die Zeugin.
Erst dann habe sie sehen können, dass es sich um eine junge Frau handelte – „ein Mädchen“, wie die Ärztin sich ausdrückt. Die rechte Gesichtshälfte des Opfers sei voller Blut gewesen, die Medizinerin erkannte nach ihren Worten sofort schwerste Verletzungen, auch offene Wunden am Hals. Im Gesicht habe ein Messer „bis zum Anschlag“ gesteckt. Und an noch ein Detail erinnert sich die Zeugin: Die junge Frau habe sie gebeten, sich um ihre Hündin Lucy zu kümmern, die mit am Tatort gewesen sei. Das sei ihr vorgekommen, „als ob sie ihr Testament machen wollte“.
Das Opfer hat die Messerattacke überlebt, ist aber nach ihren Angaben blind auf dem linken Auge. Vor der Schwurkammer des Landgerichts Darmstadt muss sich der 36 Jahre alte Deutsche Josef Q. verantworten.
Im Gesicht 17 Verletzungen
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen, begangen mit Heimtücke, vor, wie die Anklägerin Marie Buberl vorträgt. Nach ihren Worten wurden im Gesicht des Opfers 17 Verletzungen gezählt. Schon knapp zwei Jahre vor dem Messerangriff habe der Mann seine damalige Freundin mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Der Angeklagte gibt zum Beginn des Prozesses beide Angriffe zu. In einer kurzen, vorbereiteten Erklärung, die sein Verteidiger Bernd Schuster vorliest, heißt es, er habe immer wieder auf die Frau eingestochen. Die Tat bedauere er zutiefst. Von der Absicht, die Frau zu töten, ist in der Einlassung keine Rede. Fragen lässt die Verteidigung nicht zu.
Die Richter ersparen dem Opfer eine direkte Begegnung mit dem Angeklagten. Die zierliche 30 Jahre alte Frau muss nicht in den Gerichtssaal kommen, sondern sitzt mit ihrer Anwältin in einem anderen Raum, ihre Aussage wird per Video übertragen.
Bei der Arbeit und beim Ausgehen aufgelauert
Schön und romantisch sei es mit dem Mann nur ganz am Anfang nach dem Kennenlernen im Jahr 2017 gewesen. Später habe er sie drangsaliert, ihr immer wieder aufgelauert – an der Arbeitsstelle und beim Ausgehen. Er habe sie bedrängt, bis sie sich schließlich auf eine Beziehung mit ihm eingelassen habe.
Weil er eifersüchtig und mehrfach gewalttätig gewesen sei, habe sie sich einige Monate vor dem Messerangriff endgültig von ihm getrennt. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Volker Wagner, wie es ihr heute gehe, antwortet sie: „Er hat mein Leben zerstört.“
#ダルムシュタットでの別居後の殺人未遂の裁判