アンペル、児童婚への対処法に同意

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2024-05-08 15:11:02

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Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Kinderehen geeinigt. Solche Eheschließungen, bei denen mindestens eine der beiden Personen unter 16 Jahre alt ist, sind in Deutschland nicht erlaubt. Hierzulande wurden Kinderehen erst durch die vielen Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 überhaupt ein Thema. Die Politik reagierte 2017 mit einem Gesetz, dem zufolge solche Ehen automatisch unwirksam sein sollten. Die oft bitteren Folgen, die eine Annullierung insbesondere für Frauen haben kann, berücksichtigte die Regelung nicht. Das will die Ampelkoalition nun nachholen.

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Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass Kinderehen in Deutschland auch künftig automatisch unwirksam sein sollen. Die Tatsache, dass eine Kinderehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde, ändert daran nichts. Für Ehen zwischen Minderjährigen, die bei der Heirat mindestens 16 Jahre alt waren, bleibt es bei der bisherigen Regelung. Demnach sind solche Ehen erst einmal wirksam, können aber durch einen Richter aufgehoben werden.

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Ist eine Ehe unwirksam, soll die Person, die bei der Heirat jünger als 16 Jahre alt war, künftig Unterhaltsansprüche gegen den einstigen Ehepartner haben. Sie selbst soll keinen Unterhalt schulden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Kinderehen wirksam werden können, wenn die unter 16 Jahre alte Person volljährig wird. Beide müssen dazu noch einmal in Deutschland heiraten.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte Druck gemacht

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Die Bundesregierung holt mit dem Gesetzentwurf nach, was viele Kritiker schon 2017 gefordert hatten. Vor allem Familienrechtler bemängelten damals, dass das Gesetz zwar einen guten Zweck verfolge, aber schlecht gemacht sei. So sah es im vergangenen Jahr auch das Bundesverfassungsgericht, das eine Nachbesserung bis Ende Juni dieses Jahres forderte.

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Eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren sei zulässig, entschieden die Richter damals. Psychologisch sei schließlich „gesichert, dass Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbedingt regelmäßig noch nicht in der Lage sind, die mit dem Eingehen einer Ehe verbundenen Folgen einschätzen zu können“. Die Idee einer „gleichberechtigten Partnerschaft“, die Artikel 6 im Grundgesetz zugrunde liege, vertrage sich nicht mit „einseitiger Dominanz“. Unverhältnismäßig war das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus Karlsruher Sicht, weil es die Folgen einer Annullierung nicht regelte. Außerdem forderte das Verfassungsgericht, inzwischen volljährigen Paaren müsse ermöglicht werden, an der Ehe festzuhalten.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach am Mittwoch davon, den Verfassungsverstoß nun zu beseitigen und Betroffene besser zu schützen – ohne das Verbot aufzuweichen. „Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung“, sagte Buschmann. Das deutsche Recht werde das auch künftig klar zum Ausdruck bringen.

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Laut UNICEF sind weltweit fünfmal so viele Mädchen von Kinderehen betroffen wie Jungen. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen zählt zu Kinderehen alle Ehen, bei denen mindestens eine Person unter 18 Jahre alt war. Im März gab UNICEF an, dass 640 Millionen Mädchen und Frauen weltweit vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden. Jährlich gingen zwölf Millionen Mädchen eine Kinderehe ein.

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