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2024-05-23 13:00:00
Fahrrad? Das Stromer ST5 als solches zu bezeichnen stellt eine üble Beleidigung dar. Denn es handelt sich um eine Fahrmaschine, gesetzlich als Kraftfahrzeug eingestuft, was es auch ist: ein Fahrzeug mit Kraft. Mit Bremslicht und Hupe nach Vorschrift, mit Rückspiegel und Kennzeichenbeleuchtung. Und, kein Scherz, sogar mit Soundmodul.
#運転レポート #SPedelec #Stromer #ST5