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強制収容所の看守グレゴール・Fは法廷に行かなければならないのでしょうか?

Einer der letzten Prozesse gegen einen NS-Täter könnte nun doch stattfinden: Das Landgericht Hanau muss abermals die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen KZ-Wachmanns Gregor F. prüfen. Die Hanauer Richter hatten im Mai beschlossen, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, da der…

強制収容所の看守グレゴール・Fは法廷に行かなければならないのでしょうか?

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2024-12-03 12:28:00

Einer der letzten Prozesse gegen einen NS-Täter könnte nun doch stattfinden: Das Landgericht Hanau muss abermals die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen KZ-Wachmanns Gregor F. prüfen. Die Hanauer Richter hatten im Mai beschlossen, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, da der inzwischen 100 Jahre alte Mann dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Grundlage dieser Überzeugung war das Ergebnis eines Gutachtens, das die zuständige Kammer in Auftrag gegeben hatte. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hob den Beschluss aus Hanau nun auf.

Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte den Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis im August 2023 wegen Beihilfe zum Mord in 3322 Fällen angeklagt. Sie wirft ihm vor, die Taten in der Zeit von Juli 1943 bis Februar 1945 als Angehöriger eines SS-Totenkopf-Wachbataillons im KZ Sachsenhausen in Brandenburg begangen zu haben. Seine Aufgaben seien unter anderem gewesen, die dort untergebrachten Häftlinge zu bewachen. Auch soll er ankommende Häftlinge vom Bahnhof in das Hauptlager überführt haben und die Häftlingstransporte innerhalb wie außerhalb des Konzentrationslagers bewacht haben.

Aufgrund des hohen Alters des Angeschuldigten hatte die Behörde schon vor Anklageerhebung einen Sachverständigen mit der Frage der Verhandlungsfähigkeit beauftragt. Dieser kam im Oktober 2022 zu dem Ergebnis, dass F. nur noch eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit aufweise, die eine reduzierte Verhandlungsführung mit zwei bis drei Stunden pro Verhandlungstag sowie Unterbrechungen benötige. Nach abermaliger Begutachtung kam der Sachverständige im Februar dieses Jahres zu einem anderen Schluss: Aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Verschlechterung des körperlichen und psychischen Zustands bestehe diese eingeschränkt vorliegende Verhandlungsfähigkeit nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger hatten gegen die Entscheidung des Hanauer Landgerichts Beschwerde eingelegt.

Unterlagen zur Krankengeschichte fehlten

Das Oberlandesgericht entschied nun: Das medizinische Sachverständigengutachten reiche nicht als ausreichend tragfähige Grundlage für die Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit aus. So habe der Sachverständige selbst angegeben, dass eine Befragung des Angeschuldigten nicht möglich gewesen sei und die Möglichkeit für eine umfangreiche psychiatrische Testung nicht zur Verfügung gestanden habe. Zudem hatte er nach eigener Aussage auch das Umfeld von Gregor F. nicht befragen können. Daneben fehlten Unterlagen zur Krankengeschichte zwischen der Erst- und der Zweibegutachtung, wie das Oberlandesgericht weiter mitteilte.

Laut dem OLG hätte die Kammer des Landgerichts Ergänzungen anfordern müssen. Dafür hätten dem Gutachter vonseiten des Gerichts beispielsweise weitere Unterlagen oder Vernehmungen aus dem Umfeld des Angeschuldigten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Darüber hinaus sei das Ergebnis des Gutachtens nicht ausreichend nachvollziehbar dargestellt worden. Die Informationen hätten nicht ausgereicht und die Ergebnisse seien nur ungenau mitgeteilt worden, entschied der Senat.

Das OLG hat das Verfahren nun wieder an das Landgericht Hanau zurückverwiesen. Dieses teilte am Dienstag mit, dass die Nachermittlungen voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen würden. Mit einer abermaligen Entscheidung des Landgerichts sei daher nicht kurzfristig zu rechnen.

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