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2024-07-30 06:55:18
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Reform des Wahlrechts durch die Ampelkoalition in weiten Teilen gebilligt, verlangt aber Korrekturen. Demnach ist die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Beibehaltung der Fünfprozentklausel bei gleichzeitiger Abschaffung der Grundmandatsklausel halten die Richter dagegen für verfassungswidrig.
Bislang wurde die Fünfprozentsperrklausel immer als gerechtfertigter Eingriff in die Wahlgleichheit verstanden. Das sehen die Richter nun anders. Bis zu einer Neuregelung gilt auf Anordnung des Gerichts die Grundmandatsklausel weiter.
Schon am Montagabend war das Urteil im Internet kursiert. Es war zwischenzeitlich auf der Seite des Gerichts abrufbar gewesen. „Wir bedauern, dass es eventuell aufgrund eines technischen Fehlers möglich war, das Urteil vorher abzurufen“, sagte Doris König, Vizepräsidentin des Gerichts, am Dienstag. Man prüfe derzeit, wie es dazu kommen konnte.
Linke und Union zeigen sich zufrieden
Die Linkspartei zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Sie sieht sich in ihrer Sicht bestätigt, dass das Wahlrecht verfassungswidrig sei. „Es verletzt die Gleichheit der Stimmen bei der Wahl, es verletzt die Chancengleichheit der Parteien und vieles andere mehr“, sagte der Linke-Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi. Er erwartet die Verabschiedung eines neuen Wahlrechts für die Bundestagswahl 2025 für September. Seine Parteikollegin Gesine Lötzsch sagte am Dienstag in der ARD, die von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsklausel sei eine „undemokratische“ Entscheidung gewesen, „die das Bundesverfassungsgericht zurecht korrigiert hat“. Dies sei „ein Teilerfolg“ für die Linke und andere kleine Parteien, stellte Lötzsch fest.
Die Union wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht als Schlappe für die Ampelregierung. Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings sprach am Dienstag im Deutschlandfunk von einer großen Niederlage der Ampel wegen der Verschärfung der Fünfprozentklausel. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Urteil sei „ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern – und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden.“ Söder fügte hinzu: „Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Kraft und die Bedeutung Bayerns und der CSU an.“
Das Ziel: den Bundestag verkleinern
Das neue Wahlrecht war von der Ampelkoalition im März 2023 erlassen worden, um den Bundestag zu verkleinern. Diskutiert worden war lange, denn seit Jahren wird das Parlament größer und größer. Schon 2013 ermahnte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert den Gesetzgeber zu Reformen. Acht Jahre später sagte sein Amtsnachfolger Wolfgang Schäuble: „Mit Blick auf die Größe des nächsten Bundestags wird mir bange.“ Momentan sitzen 733 Abgeordnete im Bundestag, obwohl es laut altem Bundeswahlgesetz 598 sein sollten. Das neue Wahlrecht erlaubt nun maximal 630 Abgeordnete.
Ausschlaggebend für die immer größere Anzahl von Abgeordneten waren Überhang- und Ausgleichsmandate. Sie entstanden, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsandt hat, als ihr laut Zweitstimmen zustanden. Um die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Fraktionen nicht zu verzerren, wurden die Überhänge bei einer Partei durch zusätzliche Mandate für die anderen Parteien ausgeglichen. Die Reform schaffte dieses System ab. Gleiches gilt für die Grundmandatsklausel, wonach eine Partei auch dann in den Bundestag einzog, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen, aber mindestens drei Direktmandate erreichte.
Künftig wohl nicht mehr jeder Wahlkreis vertreten
Die Reform sieht vor, dass eine Partei nur noch so viele Sitze im Bundestag bekommt, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Wenn sie über die Wahlkreise mehr Sitze gewinnt, bekommen die Wahlkreissieger mit den „schlechtesten“ Ergebnissen keinen Platz mehr im Parlament. Wer einen Wahlkreis gewinnt, zieht also nicht automatisch in den Bundestag ein, er wird bei der Verteilung nur gegenüber Listenkandidaten bevorzugt. Aller Voraussicht nach wird künftig nicht jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten sein.
Die bayerische Regierung und die Unionsfraktion des Bundestages, die einstige Linkenfraktion, die Partei Die Linke, die CSU und mehr als 4000 Bürger zogen daraufhin vor das Verfassungsgericht. Vor allem CSU und Linke bangten, künftig nicht mehr im Bundestag vertreten zu sein. Die Linke zog schon nach der vergangenen Wahl nur dank der Grundmandatsklausel dort ein; die CSU musste fürchten, künftig darauf angewiesen zu sein. In der mündlichen Verhandlung bildeten sich unwahrscheinliche Allianzen: Zum größten Fürsprecher der CSU schien zwischendurch Gregor Gysi zu werden.
#信号機選挙法改正一部違憲