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刑事責任年齢に関する議論

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刑事責任年齢に関する議論

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2024-05-12 17:31:54

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Einen Strafprozess gegen sie wird es nie geben, weil die Mädchen unter 14 Jahren alt und damit nicht strafmündig waren. Was man jedoch aus den Medienberichten über den Fall ableiten könnte: Die beiden Mädchen sind planvoll vorgegangen und haben sogar Beweismittel entsorgt: Bis heute ist das Messer nicht gefunden worden.

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Man kann also anhand der Informationen zu der Überzeugung kommen: Die Mädchen, ihre psychische Gesundheit vorausgesetzt, konnten sehr wohl zwischen Recht und Unrecht unterscheiden – sonst hätten sie ihr Opfer nicht in den Wald gelockt, fernab von Zeugen.

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Sie wussten, dass man Menschen nicht töten darf – sonst hätten sie nicht das Internet nach den Konsequenzen befragt. Sie hatten die Wahl, und sie haben das „Unrecht“ gewählt. Sie erfüllen die Kriterien für schuldhaftes Verhalten, das bestraft werden muss – wenn man ihnen denn die „sittliche Reife“ attestierte, zwischen Recht und Unrecht unterscheiden zu können.

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フロイデンベルクの流血行為後の警察の行動ピクチャー・アライアンス

Doch diese Reife wird prinzipiell Kindern unter 14 Jahren abgesprochen. Da hilft es nichts, verstörende Fälle wie die Tat von Freudenberg anzuführen, die auf viel sittliche Reife der Täterinnen hinzuweisen scheint. Denn die Annahme der Schuldunfähigkeit von Kindern folgt dem juristischen Prinzip der „unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung“. Salopp formuliert: Das nehmen wir nun mal als gegeben an, das Gegenteil kann nicht bewiesen werden.

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Buschmann „muss handeln“

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Immer wieder wurde in letzter Zeit das Alter der Strafmündigkeit, das im europäischen Durchschnitt liegt, infrage gestellt. Auslöser sind neben Freudenberg weitere Fälle: In Dortmund wurde ein Obdachloser von einem Dreizehnjährigen erstochen, in einem Heim in Bayern hat ein Elfjähriger ein zehn Jahre altes Mädchen erdrosselt.

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Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU) hat sich für eine Diskussion über die Senkung des Alters ausgesprochen, auch Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, regte eine Debatte darüber an. Ebenso der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Man brauche eine „interdisziplinäre Studie zum psychologischen Entwicklungsstand von Kindern, um auf Basis von wissenschaftlichen Daten fundiert entscheiden zu können“, teilt Eisenreich der F.A.Z. mit. „Der Bundesjustizminister muss nun handeln.“

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Denn schon auf der Justizministerkonferenz im Herbst 2023 wurde Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf Initiative Bayerns hin aufgefordert, eine Studie zur gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben – und zu prüfen, ob gesetzliche Änderungen notwendig seien.

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„Nicht einfach das Alter herabsetzen“

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Wie sehen das Fachleute? Es gebe keine Hinweise, dass Kinder, etwa wegen des gestiegenen Medienkonsums, heute „reifer“ seien als früher und deshalb das Alter herabgesetzt werden müsse, sagt Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm. Die Bedingungen der Reifung des Gehirns – zum Beispiel die Entwicklung von Impulskontrolle und Risikobereitschaft – hätten sich im Vergleich zu zurückliegenden Jahrzehnten nicht verändert. Eher könnte für die Senkung der Strafmündigkeit sprechen, dass Kinder sich in der Pubertät sehr wohl an Regeln halten, die ihnen Eltern oder Schule setzen – und zwar, nicht weil sie die moralische Reife hätten, sondern weil sie Sanktionen vermeiden wollen.

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Aber einfach nur das Alter herabzusetzen, hält Fegert für falsch. „Wenn das Sanktionssystem nicht grundlegend geändert wird, wäre das eine Katas­trophe.“ Die Folge: Zwölfjährige landen in einer Haftanstalt zusammen mit Siebzehnjährigen, die viel weiter sind in der körperlichen und geistigen Entwicklung – und die Kinder noch mal mehr negativ beeinflussen könnten. „Ein Traumatisierungsrisiko und ein Trainingslager für Kriminelle“ würde man so schaffen, meint Fegert.

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Will eine Debatte über Strafmündigkeit: NRW-Innenminister Herbert Reul
刑事責任についての議論を望む:NRW州内務大臣ハーバート・レウルDPA

Orientieren könnte man sich seiner Einschätzung nach an der Schweiz: Dort beginnt die Strafmündigkeit im Alter von zehn Jahren, bis 2003 lag sie bei sieben Jahren. Das heißt allerdings nicht, dass Kinder ins Jugendgefängnis kommen. Erst im Alter von fünfzehn Jahren kann man in der Schweiz überhaupt zu einer Haftstrafe – maximal zu einem Jahr – verurteilt werden. Ab 16 Jahren sind es maximal vier Jahre. Verhängt wird bei Jüngeren eine Kombination aus Strafe und erzieherischen Maßnahmen.

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Es besteht auch die Möglichkeit, Kinder stationär oder teilstationär unterzubringen. Begeht ein Kind eine Körperverletzung, muss es vor einem Jugendanwalt oder – bei schwerwiegenderen Delikten – vor einem Jugendrichter erscheinen. Es kann dann eine „Kaskade von Maßnahmen“ erfolgen, die Alter und Umfeld des Kindes entspricht. „Bei jedem einzelnen Kind wird über einen längeren Zeitraum genau geschaut: Wie ist die Entwicklung, greifen die Maßnahmen?“

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Jugendhilfe hat viele Möglichkeiten

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Auch in Deutschland können Kinder, die Gewalttaten begehen oder sich selbst gefährden, in geschlossenen Heimen untergebracht werden. Der straffe Tagesplan mit festen Zeiten für Mahlzeiten, Schule, Hausaufgaben, Therapie und Aufräumen und die Abwesenheit von Peergroup und sozialen Medien wirken oft positiv auf die Entwicklung der Kinder. Denn ihnen werden zu Hause keinerlei Grenzen gesetzt, weil die Eltern das nicht wollen oder können.

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„Die Jugendhilfe hat viele Maßnahmen zur Hand. Bei schwersten Delikten ist das Wichtigste oft: raus aus dem Milieu und kurzfristige Unterbringung des Kindes. Auch ein straffälliges Kind kann in Deutschland auf der Stelle aus dem Verkehr gezogen werden“, sagt Kinder- und Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder, bis 2022 Ärztlicher Direktor des Heckscher Klinikums für Kinder- und Jugendpsychiatrie in München und Oberbayern.

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Kinder sind heute nicht „reifer“ als früher: Jörg Fegert
今日の子供たちは昔ほど「成熟」していません: ヨルク・フェゲルトDPA

Er sieht eine frühere Strafmündigkeit kritisch. Die spektakulären Fälle, die mit dieser Forderung einhergehen, seien eine „große Ausnahme“. Natürlich müssten auch Kinder deutlich vermittelt bekommen, dass ihr Verhalten nicht zu tolerieren sei: Dies könnte man zum Beispiel in Form von „Täteransprachen in polizeilicher Begleitung“ etablieren. „Aber ich plädiere dafür, generell Formen außerhalb des Strafrechts zu finden.“

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Bis ein Kind geschlossen untergebracht wird, kann es jedoch oft lange dauern. „Die Heimunterbringung ist zu Unrecht verpönt und nicht zuletzt auch teuer“, sagt Fegert. Man solle aber lieber früh und intensiv einsteigen – als viel zu lange abzuwarten. In Deutschland hangelt man sich demnach zu lange von einer ambulanten Maßnahme zur nächsten. „So entstehen oft Scheiterer-Karrieren.“

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Wenn zum Beispiel ein Achtjähriger Tiere quält, anfängt zu rauchen, bald darauf Drogen nimmt und stiehlt, tritt zunächst die ambulante Familienhilfe auf den Plan. Der falsche Weg, sagt Fegert. „Hier gleitet jemand früh ab. In der Regel läuft es nirgendwo ungestört mit dem Kind: in der Schule nicht, in der Clique nicht, zu Hause nicht. Ambulante Maßnahmen erreichen nichts. Aber man kann gegensteuern, eine Unterbringung außerhalb der Familie wäre indiziert.“

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Gerichtsatmosphäre wirkt beeindruckend

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Für eine Herabsetzung der Strafmündigkeit könnte allein schon die disziplinierende Wirkung sprechen, die ein Gerichtsprozess im besten Fall haben kann. Jugendrichter erzählen oft, dass Jugendliche, „richtige Mackertypen“, mitunter zurechtgestutzt wirken, wenn sie auf einmal einem Richter Rede und Antwort stehen müssen. Allein der formelle Ablauf demonstriert Staatsgewalt und so eine Autorität, die sie im Alltag nicht kennen: Uniformierte bei der Eingangskontrolle, die Roben, die Konfrontation schon per Sitzordnung mit dem Ankläger, das Aufstehen, wenn der Richter den Saal betritt. Zudem: In einem Strafprozess, der auch gegen Zwölfjährige geführt würde, könnten endlich auch deren – meist ebenfalls – junge Opfer deutlicher zu Wort kommen. Und, wenn es gut läuft, Aufklärung zu Tat und Täter erhalten.

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Fegert beklagt, dass es in Deutschland an speziellen Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder und insgesamt an ausreichenden Qualitätsstandards bei deren Betreuung fehle. In der Schweiz hingegen habe die Anhebung der Strafmündigkeit „die Qualifizierung des Personals und Langzeitverlaufsstudien zur Qualitätssicherung zur Folge gehabt“. Die Haltung sei dort: „Die Jugendhilfe-Einrichtungen, die auch Straftäter betreuen, haben eine besonders schwierige Aufgabe, also müssen dort die höchsten Standards gelten.“

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Sieht frühere Strafmündigkeit kritisch: Prof. Franz Joseph Freisleder
初期の刑事責任を批判している:フランツ・ヨーゼフ・フライスレーダー教授ピクチャー・アライアンス

Die Herausforderungen für die Jugendhilfe sind in der Tat groß: Es gibt Kinder, die so oft straffällig geworden sind, dass sie schon auf einer Art „Warteliste“ für Intensivtäterprogramme der Polizei sind. Fordernd sind auch sogenannte Systemsprenger: Kinder, denen mit allen Maßnahmen nicht beizukommen ist. Sie stören in betreuten Wohngruppen so sehr die Abläufe, dass für sie extra Wohnungen angemietet werden müssen, in denen sie dann in „Einzelbetreuung“ unter der Aufsicht von Sozialpädagogen – und Sicherheitspersonal stehen.

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Schwierig ist oft auch der Umgang mit straffälligen Kindern mit Migrationshintergrund sowie mit Gangkriminalität. Heime müssten hier, so Fegert, besser in der Lage sein, die Herkunft der Kinder in Therapie und Betreuung einzubeziehen. „Gewalt spielt in diesen Milieus aufgrund anderer Männer- und Gesellschaftsbilder eine größere Rolle.“

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Sanktionen gegen Eltern helfen nicht

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Doch was ist mit den Eltern? Wen man auch fragt – Polizisten, Sozialpädagogen, Jugendrichter –, alle verweisen darauf, wie entscheidend das Elternhaus ist, um die Entwicklung der Kinder in die eine oder andere Richtung zu lenken. Polizisten sagen, dass man schon im Kindergarten erkennen könne, wer später mal „zur Kundschaft“ gehört. Zur Erziehung, sagt Freisleder, gehöre eben auch die „Unterstützung von moralischen Vorstellungen“. „Das beginnt im Kleinkindalter.“ Es gibt auch genau das Gegenteil: Im Clan-Milieu werden Kinder oft bewusst für Straftaten herangezogen, da sie nicht belangt werden können.

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Von Sanktionen gegen Eltern straffälliger Kinder und Jugendlicher hält Fegert jedoch nichts. „Das hat man bei den Schulversäumnisklagen gesehen, wenn Kinder jahrelang nicht zur Schule gehen. Das funktioniert nicht.“ Auch das bayerische Justizministerium lehnt die Einführung einer „allgemeinen Verantwortlichkeit der Eltern“ in allen Fällen, in denen deren Kinder nicht bestraft werden können, ab. Jeder könne nur für das bestraft werden, „was er selbst zu verantworten hat“.

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Freudenberg, März 2023: Polizisten in dem Wald, in dem die 12 Jahre alte Luise getötet wurde
フロイデンベルク、2023 年 3 月: 12 歳のルイーゼが殺害された森にいる警察官DPA

Bei Kindern gibt es, genau wie bei Erwachsenen, unterschiedliche Gründe, um Gewalttaten zu begehen. Neben fehlender Empathie können auch psychische Auffälligkeiten bis hin zu psychiatrischen Erkrankungen eine Rolle spielen. „Allerdings ist die Kinder- und Jugendpsychia­trie nicht die Lösung für alle Straftäter“, betont Freisleder.

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Bei der überwiegenden Zahl der Jugendlichen, die bandenmäßig mit dem Messer Leute ausrauben, sei die „psychiatrische Komponente denkbar marginal“. Kinder- und Jugendliche, die ohne Erkrankung aggressiv und dissozial sind, hätten in der Klinik „nichts verloren“. Werden jedoch entsprechende Diagnosen gestellt, gibt es in Deutschland – anders als in der Schweiz – zu wenige Plätze in spezialisierten Einrichtungen, wie Fegert ausführt.

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Es wird sehr teuer

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In der Schweiz können Kinder nicht nur im geschlossenen Heim untergebracht, sondern parallel dazu auch ambulant forensisch qualifiziert therapiert werden. Und eine Psychotherapie, die das Kind mit der Tat konfrontiert und die Auslöser analysiert, reduziere das Rückfallrisiko erheblich. Doch in Deutschland finde dies meist bei dafür „nicht spezialisierten Therapeuten“ statt.

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Zudem gebe es zum Beispiel nicht in allen Bundesländern Plätze des Jugendmaßregelvollzugs. „Wir haben kein Behandlungs- und Unterstützungssystem, um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.“ So sei es „fast ausgeschlossen“, einen Therapieplatz für „hochauffällige Kinder“ zu finden, die wiederholt sexuelle Übergriffe begangen haben.

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Will man also eine frühere Strafmündigkeit und gleichzeitig die Prävention im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität erhöhen, bedeutet das vor allem auch: Man muss viel Geld in die Hand nehmen.

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執筆者について: nipponese

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